Nachweis der Cybersicherheit für Arzt- und Zahnarztpraxen
Cybersicherheit ist längst Teil der Praxisverantwortung
Arzt- und Zahnarztpraxen verarbeiten hochsensible Gesundheitsdaten. Gleichzeitig entstehen viele Sicherheitsrisiken nicht durch fehlende Technik, sondern durch alltägliche Situationen im Praxisteam: E-Mails, Anhänge, Passwörter, Zugänge, mobile Geräte oder der Umgang mit verdächtigen Nachrichten.
Für Praxisinhaber bedeutet das: Cybersicherheit ist nicht allein Aufgabe des IT-Dienstleisters. Auch regelmäßige Schulung, Sensibilisierung und Nachweis des Praxisteams gehören zur organisatorischen Verantwortung der Praxis.
Sensibilisieren
Ihr Praxisteam erkennt typische Risiken im digitalen Alltag.
Regelmäßig Schulen
Die regelmäßige Schulung erfolgt online, verständlich und praxisnah.
Nachweisen
Teilnahmen werden dokumentiert. So entsteht ein nachvollziehbarer Nachweis für die Praxisunterlagen.
Konkrete Anforderungen an Praxen
Arzt- und Zahnarztpraxen müssen nicht nur ihre IT technisch absichern.
Die aktuellen Vorgaben betreffen ausdrücklich auch Praxisleitung, Mitarbeiter und den organisatorischen Umgang mit Informationssicherheit.
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§ 390 SGB V: IT-Sicherheit in Arzt- und Zahnarztpraxen Die gesetzliche Grundlage ist § 390 SGB V. Danach legen KBV und KZBV die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung fest.
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Praxisinhaber bleiben verantwortlich Die IT-Sicherheitsrichtlinie stellt klar: Praxisinhaber sind für die IT-Sicherheit der Praxis und die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen kann delegiert werden — die Verantwortung bleibt jedoch in der Praxisleitung.
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Regelmäßige Schulung des Personals In Anlage 1 der IT-Sicherheitsrichtlinie ist festgelegt, dass Mitarbeiter regelmäßig geschult bzw. weitergebildet werden müssen, insbesondere auch in Bezug auf die eingesetzte Technik und IT. Zudem müssen betriebliche Regelungen sicherstellen, dass Mitarbeiter auf einem aktuellen Kenntnisstand bleiben.
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Sensibilisierung und Einweisung ab 2025 / 2026 Für Arztpraxen gelten die neuen Anforderungen zur Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit seit dem 01.10.2025. Für Zahnarztpraxen sind neue oder geänderte Anforderungen seit dem 02.01.2026 umzusetzen. Dazu gehören die Sensibilisierung der Praxisleitung, die Einweisung des Personals in den sicheren Umgang mit IT sowie Schulungen zu Informationssicherheitsthemen.
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DSGVO: Rechenschaftspflicht zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze Da Praxen Gesundheitsdaten verarbeiten, müssen sie nach Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen. Zur DSGVO gehört außerdem die Rechenschaftspflicht: Verantwortliche müssen nachweisen können, dass sie die Datenschutzgrundsätze einhalten.
Schulung und Nachweis ohne zusätzlichen Organisationsaufwand
Praxisnah schulen
Teilnahme dokumentieren
Regelmäßig wiederholen
Cybersicherheit ist kein einmaliges Thema. Schulungen werden regelmäßig aktualisiert und Praxen bei der wiederkehrenden Sensibilisierung des Teams zu unterstützt.