Sensibilisieren
Ihr Praxisteam erkennt typische Risiken im digitalen Alltag.
Regelmäßige Schulung, Sensibilisierung und Dokumentation für Praxisteams – damit Praxisinhaber ihrer Verantwortung nachkommen.
Arzt- und Zahnarztpraxen verarbeiten hochsensible Gesundheitsdaten. Gleichzeitig entstehen viele Sicherheitsrisiken nicht durch fehlende Technik, sondern durch alltägliche Situationen im Praxisteam: E-Mails, Anhänge, Passwörter, Zugänge, mobile Geräte oder der Umgang mit verdächtigen Nachrichten.
Für Praxisinhaber bedeutet das: Cybersicherheit ist nicht allein Aufgabe des IT-Dienstleisters. Auch regelmäßige Schulung, Sensibilisierung und Nachweis des Praxisteams gehören zur organisatorischen Verantwortung der Praxis.
Ihr Praxisteam erkennt typische Risiken im digitalen Alltag.
Die regelmäßige Schulung erfolgt online, verständlich und praxisnah.
Teilnahmen werden dokumentiert. So entsteht ein nachvollziehbarer Nachweis für die Praxisunterlagen.
Arzt- und Zahnarztpraxen müssen nicht nur ihre IT technisch absichern.
Die aktuellen Vorgaben betreffen ausdrücklich auch Praxisleitung, Mitarbeiter und den organisatorischen Umgang mit Informationssicherheit.
Die gesetzliche Grundlage ist § 390 SGB V. Danach legen KBV und KZBV die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung fest.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie stellt klar: Praxisinhaber sind für die IT-Sicherheit der Praxis und die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen kann delegiert werden — die Verantwortung bleibt jedoch in der Praxisleitung.
In Anlage 1 der IT-Sicherheitsrichtlinie ist festgelegt, dass Mitarbeiter regelmäßig geschult bzw. weitergebildet werden müssen, insbesondere auch in Bezug auf die eingesetzte Technik und IT. Zudem müssen betriebliche Regelungen sicherstellen, dass Mitarbeiter auf einem aktuellen Kenntnisstand bleiben.
Für Arztpraxen gelten die neuen Anforderungen zur Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit seit dem 01.10.2025. Für Zahnarztpraxen sind neue oder geänderte Anforderungen seit dem 02.01.2026 umzusetzen. Dazu gehören die Sensibilisierung der Praxisleitung, die Einweisung des Personals in den sicheren Umgang mit IT sowie Schulungen zu Informationssicherheitsthemen.
Da Praxen Gesundheitsdaten verarbeiten, müssen sie nach Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen. Zur DSGVO gehört außerdem die Rechenschaftspflicht: Verantwortliche müssen nachweisen können, dass sie die Datenschutzgrundsätze einhalten.
CYBERNOOVA unterstützt Arzt- und Zahnarztpraxen dabei, die Cybersicherheits-Schulung des Praxisteams einfach umzusetzen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Schulung ist online verfügbar, verständlich aufgebaut und auf typische Risiken im Praxisalltag ausgerichtet. Nach Abschluss entsteht ein dokumentierter Nachweis für die Praxisunterlagen. So wird aus einer weiteren organisatorischen Anforderung ein klar strukturierter Prozess: schulen, sensibilisieren, nachweisen.
Die Inhalte beziehen sich auf typische Situationen in Arzt- und Zahnarztpraxen: Phishing, verdächtige E-Mails, sichere Passwörter, Umgang mit Patientendaten und Verhalten bei Sicherheitsvorfällen.
Nach Abschluss der Schulung wird die Teilnahme nachvollziehbar dokumentiert. So erhält die Praxis einen geordneten Nachweis für ihre Unterlagen.
Cybersicherheit ist kein einmaliges Thema. Schulungen werden regelmäßig aktualisiert und Praxen bei der wiederkehrenden Sensibilisierung des Teams zu unterstützt.
Regelmäßige Schulung, Sensibilisierung und Dokumentation für Ihr Praxisteam – einfach organisiert und auf den Praxisalltag zugeschnitten.
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